AGB

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Vereinbarter Preis, Anzahlung, Restzahlung und die vereinbarten Leistungen des Vermieters ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

3. Übergabe & Beanstandungen

Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Mietdauer & Bezahlung

Die angegebene Preise sind pro Tag, wobei die Anreisezeit (ab 14.00 Uhr) und die Abreisezeiten (bis spätestens 10.00 Uhr) zu berücksichtigen sind. Andere Uhrzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Eine Anzahlung des Mietpreises ist im Voraus zu leisten. 20% Anzahlung bei Reservierung der Ferienwohnung und 80% bei der Abreise. Der Endbetrag bei Abreise ist in bar zu entrichten. Findet die Anzahlung nicht termingerecht statt, ist der Vermieter dazu berechtigt, nach einmaliger Anmahnung vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsgebühr zu verlangen.

5. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei jeglichen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in starker Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

6. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

7. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter Zahlung folgender Stornogebühren zurücktreten: Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

8. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt unter Ausschluss von Ersatzforderungen anzubieten. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet.

9. Sonstiges

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Die Berechnung eines Zuschlags steht dem Vermieter frei. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden vom Vermieter sechs Monate aufbewahrt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.